AGB Maximalplus

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Sportveranstaltungen der maximalPULS GmbH

§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich

(1) Veranstalter:
maximalPULS GmbH
Forststraße 9
04229 Leipzig
im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
 
(2) Die AGB gelten für folgende Events des Veranstalters:
neuseen MTB TROPHY
neuseen TrailRUN
neuseen classics
neuseenMAN
VELOFONDO
Halbmarathon Leipzig

Sie regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen – Sicherheitsmaßnahmen
Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer der jeweiligen Veranstaltung ist.
neuseen MTB TROPHY:
Startberechtigt sind alle ambitionierten RadsportlerInnen ab 16 Jahren (Jahrgang 2003). Jugendliche von 16 bis 18 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
neuseen TrailRUN:
Startberechtigt sind alle ambitionierten Läufer ab 16 Jahren (Jahrgang 2003). Jugendliche von 16 bis 18 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
neuseen classics:
Startberechtigt sind alle ambitionierten RadsportlerInnen ab 16 Jahren (Jahrgang 2003). Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Lizenzfahrer mit dem Lizenzstatus B-Klasse und aufwärts sind für die Jedermannrennen im Rahmen des German Cycling Cups nicht startberechtigt. Für den Radmarathon über 300km besteht diesbezüglich jedoch keine Einschränkung
neuseenMAN:
Bei der Sprintdistanz dürfen Triathleten ab dem Jahrgang 2003 und bei der Olympischen und der Halbdistanz ab dem Jahrgang 2001 starten. Jugendliche unter 18 Jahren (die keinem Verein angehören), benötigen die schriftliche Einverständniserklärung sowie eine Bestätigung über die körperliche Eignung durch einen Erziehungsberechtigten zur Vorlage bei der Abholung der Startunterlagen. Bei Meldungen über den Verein muss die Einverständniserklärung des Vereins vorliegen.
VELOFONDO:
Startberechtigt sind alle ambitionierten RadsportlerInnen ab 16 Jahren (Jahrgang 2003). Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Halbmarathon Leipzig:
Startberechtigt sind alle ambitionierten Läufer ab 16 Jahren (Jahrgang 2003). Jugendliche von 16 bis 18 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
(3) Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Reglement des jeweiligen Events, das die sportliche Organisation regelt, gelesen zu haben und zu akzeptieren. Den Inhalten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Reglements ist zu entsprechen, den Anweisungen der Polizei, des Personals und der Hilfskräfte ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.
(4) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung selbst oder gegebenenfalls durch die Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen nachweisen zu können. Starter, die in den letzten 5 Jahren in Dopingdelikte verstrickt waren, sei es als aktiver Sportler oder in anderer Funktion, sind nicht startberechtigt.
(5) Darüber hinaus hat der Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung entsprechend für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen.

(6) Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 Mindestgeschwindigkeit/ Zeitlimits
(1) neuseen classics:
Die geforderte Mindestgeschwindigkeit (inkl. Verpflegungspause) für die Jedermannrennen beträgt 25 km/h und für den Radmarathon 18 km/h. Die Kontrolle der Mindestgeschwindigkeit obliegt der Rennleitung und wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Wer die Mindestgeschwindigkeit nicht einhält, wird disqualifiziert und aus dem Rennen genommen und erscheint nicht in den Ergebnislisten. Der Teilnehmer muss in diesem Fall entweder im Besenwagen ins Ziel fahren oder seine Startnummer im Besenwagen abgeben. Er gilt dann als normaler Verkehrsteilnehmer und muss sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Eine Rückerstattung der Startgebühr ist ausgeschlossen.
(2) neuseenMAN:
Für die jeweiligen Wettbewerbe gelten folgende Zeitlimits:
Sprint
Schwimmen: 45 Minuten
Rad: 1 Stunde
Laufen: 1 Stunde
Olympische Distanz
Schwimmen: 1 Stunde
Rad: 1,5 Stunden
Laufen: 1,5 Stunden
Mitteldistanz
Schwimmen: 1 Stunde
Rad: 4 Stunden
Laufen: 3,5 Stunden
(3) Halbmarathon Leipzig:

Es besteht ein Zeitlimit von 3,5 Stunden. Teilnehmer die länger brauchen werden aus dem Rennen genommen.

§ 4 Anmeldung
(1) Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, die AGB gelesen zu haben und zu akzeptieren. Den Inhalten der AGB ist zu entsprechen, den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals und der Hilfskräfte ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor der Veranstaltung bekannt.
(2) Den Veranstaltungen liegen die jeweiligen Wettkampfordnungen (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.
(3) Die Anmeldung erfolgt per Online-Anmeldung, als Dienstleister für die Registrierung und die Zahlungsabwicklung ist die Firma Ticketpay GmbH als Drittanbieter eingebunden. Formlose Anmeldungen per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
(4) Nachmeldungen mit dem entsprechenden Tarif sind am Wettkampfwochenende möglich.

(5) Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmer die Anmeldebestätigung erhalten haben.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Startgebühren erfolgt bei Online-Anmeldung über folgende Zahlungsmittel:
Vorkasse
SEPA-Lastschrift
Kreditkarte
PayPal
Sofortüberweisung

Der Veranstalter beauftragt die Firma Ticketpay GmbH mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Wird nach erfolgter Meldung das Startrecht nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühren.

§ 6 Umbuchung und Rückerstattung
(1) Eine Stornierung des Startplatzes ist bis zwei Wochen nach der Anmeldung möglich. Danach ist die Stornierung ausgeschlossen und die bereits gezahlte Startgebühr wird nicht zurück erstattet. Die Stornierung muss schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen an:
maximalPULS GmbH
Forststraße 9
04229 Leipzig
teilnehmersupport@maximalpuls.com
Die Regelung zur Stornierung gilt nicht bei einer Anmeldung, die innerhalb von zwei Wochen vor dem jeweiligen Event erfolgt ist. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(2) Muss ein Teilnehmer seine Teilnahme absagen, kann bis zum Freitag vor der jeweiligen Veranstaltung kostenpflichtig ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Für die Ummeldung ist ein Unkostenbeitrag von 10 Euro zu entrichten. Die Ummeldung kann jeder Teilnehmer in seinem “myTicketpay-Portal” eigenständig realisieren.
Am Veranstaltungswochenende (Samstag & Sonntag) erheben wir für die Benennung eines Ersatzteilnehmers ebenso eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro.
(3) Eine Umbuchung der Strecke kann bis zum Freitag vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen. Für die Umbuchung ist eine Kontaktaufnahme an teilnehmersupport@maximalpuls.com notwendig, das Supportteam meldet sich dann zum individuellen Vorhaben zurück. Beachten Sie aber bitte, dass der Veranstalter einen Streckenwechsel nur gewährleisten kann, wenn die maximale Teilnehmerzahl pro Strecke noch nicht erreicht wurde. Ein Streckenwechsel ohne entsprechende Ummeldung hat die Disqualifikation zur Folge.
(4) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnehmerbeitrages.

Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Davon ausgeschlossen sind Fälle höherer Gewalt (insbesondere bei ungeeignetem Wetter- und Verkehrsbedingungen, Bombendrohungen, Terrorismuswarnungen usw.) oder behördliche Anweisungen.

§ 7 Startunterlagen
(1) Die Ausgabe der Startnummern erfolgt im Meldebüro zu den angegebenen Öffnungszeiten. Die Abholung der Startunterlagen muss bis spätestens 30 Minuten vor dem Wettbewerb erfolgen.
(2) Der Teilnehmer erhält die Startunterlagen ausschließlich gegen Vorlage seines personifizierten Tickets der jeweiligen Veranstaltung. Die Startunterlagen können nur von Personen abgeholt werden, welche sich als bevollmächtigt ausweisen können. Die Startunterlagen können nicht zugesandt werden.
(3) Ein Wechsel und die Weitergabe der Startnummer führt zur Disqualifikation.

(4) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionalität zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

§ 8 Zeitmessung
(1) Mit der Zeitmessung beauftragt der Veranstalter die Firma Baer-Service. Die zur Zeitmessung ausgegebenen Transponder sind in der Startnummer integriert und müssen nach dem Rennen nicht zurückgegeben werden. Beim Triathlon neuseenMAN und beim 24h-Rennen VELOFONDO wird ein anderes Zeitmesssystem eingesetzt, hier werden Zeitmesschips ausgegeben, welche nach der Veranstaltung zurückzugeben sind. Fehlende Zeitmesschips stellt der Veranstalter dem jeweiligen Teilnehmer mit 80 Euro in Rechnung.

(2) Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne gültige Startnummer ist nicht zulässig.

§ 9 Ausrüstung
(1) Jeder Teilnehmer ist ausschließlich und allein dafür verantwortlich, dass seine Ausrüstung, insbesondere die Bekleidung, in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand und für die Teilnahme geeignet ist und den jeweiligen Anforderungen entspricht.
(2) Für die jeweiligen Veranstaltungen gelten folgende zusätzliche Regelungen:
neuseen MTB TROPHY:
Für jeden Teilnehmer besteht Helmpflicht! Voraussetzung zur Teilnahme ist ein technisch vollkommen intaktes, zweirädriges, geländetüchtiges Fahrrad. Aus Sicherheitsgründen sind nicht zugelassen:
Rennräder
Liegeräder, Einräder, Handbikes, Elektrobikes aller Art
Anbauteile, die ein Sicherheitsrisiko darstellen (abstehende Fahrradständer, Pegs etc.)
Fahrradanhänger aller Art
Packtaschen und andere Zuladungen (außer bei Bikemarathon)
Rucksäcke (ACHTUNG: Camelbags sind zugelassen!) (außer bei Bikemarathon)
Flaschenhalter hinter bzw. unter dem Sattel
Trinkflaschen aus Alu, Glas oder Hartplastik und anderen Materialien, die zerbrechlich sind oder nicht leicht verformbar sind.
neuseen classics:
Zugelassen sind alle technisch einwandfreien zweirädrigen Fahrräder. Grundsätzlich besteht Helmpflicht! Dieser muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z.B. DIN-Norm 33954, SNEL-Norm, ANSI-Norm o.Ä.). Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Rades selbst verantwortlich. Folgende Fahrräder bzw. Zubehör sind aus Sicherheitsgründen vom Start ausgeschlossen:
Einräder
Hochräder
Scheibenräder
Triathlonlenker, Hörner- bzw. Detaillenker
Lenkeraufsätze aller Art
Liegeräder, Handbikes, Elektrobikes aller Art, Tandems
Bahnräder/ Singlespeeds/ Fixies aller Art (nur zugelassen in Jedermannrennen mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen und Freilaufnabe, Fixie-Rennen betrifft der Ausschluss nicht)
Anbauteile, die ein Sicherheitsrisiko darstellen (abstehende Fahrradständer, Pegs etc.)
Fahrradanhänger aller Art
Packtaschen und andere Zuladungen (außer bei Radmarathon nsc300)
Rucksäcke (Trinkrucksäcke sind zugelassen!)
Flaschenhalter hinter bzw. unter dem Sattel
Trinkflaschen aus Alu, Glas, Hartplastik und anderen Materialien, die zerbrechlich oder nicht leicht verformbar sind.
Teilnehmer, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger Fahrräder nachgewiesen wird, werden aus dem Rennen genommen und disqualifiziert.
neuseenMAN:
Schwimmen
Das Tragen eines Neoprenanzugs ist erlaubt, sofern vom Kampfrichter der DTU am Wettkampfwochenende nicht anders festgelegt. 1h vor dem jeweiligen Wettkampf wird die DTU die Wassertemperatur messen und entscheiden, ob mit oder ohne Neoprenanzug geschwommen wird.
Radfahren
Für jeden Teilnehmer besteht Helmpflicht! Dieser muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z.B. DIN-Norm 33954, SNEL-Norm, ANSI-Norm o.Ä.). Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein technisch vollkommen intaktes zweirädriges Fahrrad. Aus Sicherheitsgründen sind nicht zugelassen:
Liegeräder, Handbikes (sind nur bei bestehender körperlicher Behinderung erlaubt und werden separat gewertet)
Bahnräder/ Singlespeeds/ Fixies aller Art
Anbauteile, die ein Sicherheitsrisiko darstellen (abstehende Fahrradständer, Pegs etc.)
Fahrradanhänger aller Art
Packtaschen und andere Zuladungen
Rucksäcke (Trinkrucksäcke sind zugelassen)
Trinkflaschen aus Alu, Glas oder Hartplastik und anderen Materialien, die zerbrechlich sind oder nicht leicht verformbar sind.
VELOFONDO:
Jeder Teilnehmer hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen. Dazu gehört, dass der Teilnehmer während des gesamten Rennens einen Helm trägt. Dieser muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z.B. DIN-Norm 33954, SNEL- Norm, ANSI-Norm o.Ä.). Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.
Voraussetzung zur Teilnahme ist ein technisch vollkommen intaktes, zweirädriges Fahrrad. Dafür ist jeder Teilnehmer selbst zuständig. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen zu achten.
Sollten mehrere Teilnehmer eines Teams ein Fahrrad gemeinsam nutzen, muss beim Wechsel die Startnummer (und damit der Transponder) am Fahrrad getauscht werden.
Aus Sicherheitsgründen sind nicht zugelassen:
Scheibenräder
Einräder
Triathlonlenker, Hörner- bzw. Detaillenker
Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen kurze Aufsätze, die nicht über die Bremshörner hinaus gehen)
Liegeräder, Handbikes, Tandems
Bahnräder/Singelspeeds/Fixies (nur zugelassen mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen und Freilaufnabe)
Anbauteile, die ein Sicherheitsrisiko darstellen (abstehende Fahrradständer, Pegs etc.)
Fahrradanhänger aller Art
Packtaschen und andere Zuladungen
Rucksäcke (ACHTUNG: Trinkrucksäcke sind zugelassen!)
Trinkflaschen aus Alu, Glas und anderen Materialien, die zerbrechlich sind

Jedes Team ist für eine ausreichende Beleuchtung selbst verantwortlich. Als Beleuchtung ist ein entsprechendes Vorder- und Rücklicht zwingend erforderlich. Teams bzw. Fahrer ohne ausreichende Beleuchtung werden während der Dunkelheit aus dem Rennen genommen.

§ 10 Regelwidriges Verhalten
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer zu disqualifizieren, wenn sich Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausstellen.
(2) Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der jeweiligen Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und/ oder die Disqualifizierung vorzunehmen.
(3) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben oder verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden; in jedem Fall wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).
(4) Das Aussprechen von Strafen erfolgt durch den Veranstalter bzw. die Rennleitung.
(5) Für die jeweiligen Veranstaltungen gelten darüber hinaus folgende Reglements:
neuseen classics:
Der Veranstaltung liegt das Reglement des German Cycling Cup zugrunde. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer das Reglement gelesen zu haben und zu akzeptieren.
neuseenMAN:
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.

Das Windschattenfahrverbot ist einzuhalten.

§ 11 Ausfall und Verschiebung
(1) Der Veranstalter kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder Sicherheitsgründen abbrechen oder absagen. Der Teilnehmer hat dabei keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Kosten, wie Anreise- oder Hotelkosten.

(2) Terminverschiebungen auf Grund von behördlichen Genehmigungsprozessen oder aus sonstigen wichtigen Gründen sind dem Veranstalter vorbehalten.

§ 12 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren des Wettkampfs noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltungen entstehen können, geltend machen.
(3) Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch gegenüber Dritten. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruht.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(5) Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, einen ausreichend trainierten und ärztlich bestätigten Gesundheitszustand zu haben. Der Teilnehmer bestätigt außerdem ausreichend versichert zu sein.

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

 
§ 13 Einwillungungserklärung & Datenerhebung
(1) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Event erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung in die Erhebung und Speicherung folgender Daten:
Vor- und Nachname
Team/ Verein
Geschlecht
Geburtsdatum
Straße
PLZ Ort
Land
E-Mail Adresse
Es gilt zudem die Datenschutzerklärung der maximalPULS GmbH.
(2) Jedem Teilnehmer wird eine Startnummer zugeteilt, die zu den Teilnehmerdaten hinzu gespeichert wird. Die Teilnehmerdaten werden zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung und zur Information der Teilnehmer über das Rennen erhoben, verarbeitet und genutzt. Zum Zweck der Zeitnahme erhält die Firma Baer-Service Zugang zu den Teilnehmerdaten.
Darüber hinaus erhalten die maximalPULS GmbH und ihre Partner das Recht die Teilnehmer in Bezug auf diese und weitere Veranstaltungen sowie zu werblichen Zwecken zu kontaktieren. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.
(3) Sollten Sie der Nutzung Ihrer Daten widersprechen wollen, können Sie sich jederzeit schriftlich an uns wenden:
maximalPULS GmbH
Forststraße 9
04229 Leipzig
teilnehmersupport@maximalpuls.com
(4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name und seine Startnummer in der Teilnehmer- und Ergebnisliste vor Ort sowie auf der jeweiligen Veranstaltungshomepage, der Homepage des offiziellen Zeitnehmers und ggf. über die örtliche Presse veröffentlicht werden. Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Daten in Teilnehmer- und Ergebnislisten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erklärt werden. Bitte geben Sie bei Ihrem Widerspruch Name, Vorname und Ihre Startnummer an.
(5) Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt und auf den Veranstaltungsmedien veröffentlicht werden. Der Veranstalter verkauft diese Fotos nicht an Dritte.

Der Teilnehmer kann der Speicherung, Nutzung und Verbreitung der von ihm gefertigten Aufnahmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Erfolgt der Widerspruch vor Beginn der Sportveranstaltung werden alle Aufnahmen des Teilnehmers unmittelbar nach Ende der Veranstaltung gelöscht. Der Widerspruch kann schriftlich per Post oder per E-Mail erklärt werden. Bitte geben Sie bei Ihrem Widerspruch Name, Vorname und – soweit bekannt – Ihre Startnummer an.

 
§ 14 Wirksamkeitsklausel (Salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
Leipzig, 01.09.2018